Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

zwischen der Traktor Heimat (folgend als Vermieter bezeichnet) und dem Mieter wird ein Oldtimer-Mietvertrag zum Zwecke des Selbstfahrens eines Oldtimer-Traktors geschlossen. Es kommen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. 

1. Mietzeit

Die Vermietsaison startet am 1. April und endet am 31. Oktober. Bei günstigen, milden Wetterverhältnissen sind auch Termine außerhalb der Saison möglich. Es findet keine Vermietung bei widrigen Wetterverhältnissen statt (siehe 5. Terminreservierung / Stornierung / Nichterscheinen).

Der Oldtimer-Traktor wird dem Mieter in der vereinbarten Mietzeit sauber, vollgetankt und zur sachgemäßen Nutzung überlassen. Die Rückgabe des Oldtimer-Traktors hat bis zum vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Wird der Oldtimer-Traktor verspätet zurückgegeben, trägt der Mieter die zusätzlich angefallenen Mietkosten gemäß der aktuellen Mietpreisliste.

Termine müssen zuvor reserviert und vom Vermieter bestätigt worden sein. Sehr kurzfristige Anfragen sind selbstverständlich möglich. Es ist dennoch erforderlich, dass sich der Mieter in jedem Fall zuvor mit dem Vermieter unter 0157/92350581 oder vermietung@traktor-heimat.de in Verbindung gesetzt hat und ein Termin bestätigt wurde. Die Traktor Heimat ist kein Museum. Der Vermieter ist auch nur zu dem vereinbarten Mietzeitpunkt vor Ort.

2. Mietpreis je Fahrzeug

Im Mietpreis (gemäß Preisliste) ist die Einweisung, der Kraftstoff, die Versicherung (keine Vollkasko) und Reinigungspauschale enthalten. Der Mietpreis ist vor Übergabe des Oldtimer-Traktors in bar an den Vermieter zu bezahlen. Bei EC- oder Kreditkartenzahlung kommt eine Transaktionsgebühr in Höhe von 2 % des Mietpreises hinzu. Bei Überweisungen ist sicherzustellen, dass die Transaktion rechtzeitig vorgenommen wurde, sodass der Betrag bis zum Tag des Ausleihens auf dem angegebenen Konto des Vermieters eingegangen ist. Fahrtantritt erfolgt nur nach vollem Eingang der Rechnungssumme.

Bei übermäßig starker Verschmutzung des Oldtimer-Traktors verpflichtet sich der Mieter eine zusätzliche Reinigungspauschale von 25,- Euro zu bezahlen. 

3. Ausrüstung

Der Oldtimer-Traktor wird mit Sitzkissen und ggf. weiteren Anbauteilen vermietet. Der Mieter verpflichtet sich, mit allen Materialien pfleglich umzugehen und diese vollständig nach Beendigung der Fahrt zurückzugeben.

4. Auftragserteilung

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vermieter den Auftrag schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung innerhalb des verabredeten Zeitraums ausführt. Alle Änderungen und mündlichen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich.

5. Terminreservierung / Stornierung / Nichterscheinen

Grundsätzlich werden Terminreservierungen ganzjährig entgegengenommen. Vereinbarte Terminreservierungen sind vom Mieter wahrzunehmen. Nimmt der Mieter einen vereinbarten Termin nicht wahr oder verspätet sich um mehr als 60 Minuten, so ist der Vermieter berechtigt, den Oldtimer-Traktor anderweitig zu vermieten. Bei Starkregen, Dauerregen, Sturm, Hagel oder Schnee (und/oder gesalzten Straßenverhältnissen) wird der Oldtimer-Traktor nicht herausgegeben. Sind diese widrigen Wetterbedingungen vorausgesagt, wird frühestens 24–48 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin ein Ersatztermin vereinbart. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, hat der Mieter das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten. Andere Wetterverhältnisse gelten in der Saison als zumutbar. Im Falle einer Stornierung der Buchung aufgrund widriger Wetterbedingungen und dem Nichtzustandekommen eines alternativen Termins entstehen dem Mieter keine Kosten. Kosten entstehen nur dann, wenn auch der Alternativtermin nicht wahrgenommen wird.

Eine kostenlose Stornierung der Buchung ist nur bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin ohne Angaben von Gründen möglich. Wird die Buchung erst innerhalb der 14-tägigen Frist storniert, kann der Vermieter 30 % des bestätigten Mietpreises verlangen.

Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, werden dem Mieter 50 % des vereinbarten Mietpreises als Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt.

Stellt sich im Rahmen der Einweisung (siehe 8. Nutzung des Mietgegenstandes) heraus, dass der Mieter keinen geeigneten verantwortlichen Fahrer stellen kann, bzw. dass ein sicheres und sachgemäßes Führen des Oldtimer-Traktors durch den vom Mieter als Fahrer bestimmte Person fraglich erscheint, kann der Vermieter vom Oldtimer-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Der Mieter trägt in diesem Fall 70 % des Gesamtbruttopreises. Etwaige Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Können Termine durch behördliche Auflagen, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die der Vermieter nicht zu verantworten hat, nicht wahrgenommen oder vom Vermieter angeboten werden, so hat der Mieter Anspruch auf Ersatztermine. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

6. Versicherung / Kaution / Schäden

Der Oldtimer-Traktor wird in einem verkehrstechnisch sicheren Zustand übergeben. 

Entsteht am Oldtimer-Traktor ein Schaden in Folge unsachgemäßer Handhabung oder eines durch den Fahrer verschuldeten Verkehrsunfalles, haftet der Fahrer/Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet ebenfalls vollumfänglich für Schäden, die durch Nichtbeachten der Anweisungen im Rahmen der Übergabe entstehen, wobei der Vermieter berechtigt ist, den Mietvertrag zu Lasten des Mieters sofort zu kündigen. 

Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Oldtimer-Traktor festgestellt werden, verantwortlich und haftet dem Vermieter gegenüber für entstehende Gebühren und Kosten. Der Mieter haftet für Schäden die er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, durch Alkohol- oder Drogeneinwirkung herbeigeführt hat sowie für Schäden, die durch einen Fahrer, der zuvor nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde, verursacht wurden. Zum Ausgleich des hieraus resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnet der Vermieter für jeden gebührenpflichtigen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/Fahrer zu benennen.

Bei jeglichen Problemen mit dem Oldtimer-Traktor ist der Vermieter umgehend telefonisch zu informieren.

Entsteht dem Fahrer oder den Mitfahrern ein Schaden durch das Fahrzeug haftet der Vermieter nur wenn dieser nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat.

Für den Oldtimer-Traktor wird durch den Mieter am Vermiettag eine Kaution in Höhe von 200,- Euro in bar als Pfand hinterlegt. Diese Kaution wird dem Mieter nach Rückgabe des Oldtimer-Traktors wieder ausgehändigt. Sofern der Oldtimer-Traktor mit Schäden oder übermäßiger Verschmutzung zurückgebracht wird, behält sich der Vermieter vor, die Kaution anteilig oder im Ganzen bis zur vollständigen Schadensregulierung einzubehalten. Bei Kollisionen und Personenschäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und ggf. die Polizei sofort zu benachrichtigen.

7. Mietgegenstand

Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass der Oldtimer-Traktor in einem verkehrstechnisch sicheren Zustand übergeben wird. Bei dem Oldtimer-Traktor handelt es sich um ein altes und beanspruchtes Nutzfahrzeug, das in puncto Komfort und Bedienung nicht mit heutigen Fahrzeugen vergleichbar ist. Dabei handelt es sich um keinen Mangel und begründet keinen Grund für einen Rücktritt seitens des Mieters. Treten Störungen, die die Betriebsfähigkeit des Oldtimer-Traktors beeinträchtigen, oder ein Schadensfall innerhalb der Mietzeit auf, hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass diese Störungen ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden. Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Mieter den gemieteten Oldtimer-Traktor nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Mietfahrzeug zu übergeben oder den anteiligen Mietpreis zurückzuerstatten. Ausgeschlossen sind darüberhinausgehende Ersatzleistungen.

8. Nutzung des Mietgegenstandes

Der Fahrer des Oldtimer-Traktors muss einen gültigen Führerschein (mind. Klasse B oder 3) besitzen und über mindestens 5 Jahre Fahrpraxis verfügen. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 23 Jahre. Pro Oldtimer-Traktor dürfen maximal zwei Fahrer angemeldet werden. 

Der oder die Fahrer müssen vor Fahrtantritt benannt, im Mietvertrag festgehalten und durch den Vermieter unterwiesen werden. Vor Beginn der Fahrt sind die Fahrerlaubnis sowie ein gültiger Personalausweis/Reisepass von jedem Fahrer im Original vorzulegen. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, eine Kopie der Dokumente anzufertigen. Nur die beiden genannten Fahrer sind berechtigt den Oldtimer-Traktor zu fahren. Eine Weitergabe an Dritte sowie die Untervermietung sind nicht gestattet.

Eine kurze praktische Einweisung in die sachgemäße Bedienung gehört zwangsläufig zur Oldtimer-Traktor-Übergabe und wird vom Mieter akzeptiert. 

Der Vermieter wird sich über die praktische Befähigung zum sicheren Führen des Oldtimer-Traktors überzeugen und kann eine Probefahrt verlangen. Stellt sich heraus, dass der Mieter keinen geeigneten verantwortlichen Fahrer stellen kann, bzw. dass ein sicheres und sachgemäßes Führen des Oldtimer-Traktors durch die vom Mieter als Fahrer bestimmte Person fraglich erscheint, kann der Vermieter vom Oldtimer-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten. In diesem Fall trägt der Mieter 70 % des Gesamtbruttopreises (siehe 5. Terminreservierung / Stornierung / Nichterscheinen).

Der Fahrer ist verantwortlich für die Wahl der Strecke sowie für seine eigene und die Sicherheit seiner Mitfahrer. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Verhalten an Bord des Oldtimer-Traktors sowie dessen Nutzung hat nach den Bestimmungen der jeweils geltenden bzw. anzuwendenden Straßenverkehrsordnungen zu erfolgen. Der Gebrauch des Oldtimer-Traktors erfolgt ausschließlich auf öffentlichen und befestigten Straßen und Wegen. Die Nutzung des Oldtimer-Traktors für land- und/oder forstwirtschaftliche Zwecke sowie die eigenmächtige Nutzung eines Anhängers ist untersagt. Jede andere Art der Nutzung im Gelände bzw. das Betätigen nicht benötigter Hebel und Vorrichtungen ist streng untersagt.

Es ist dem Mieter untersagt den Oldtimer-Traktor abzuschleppen oder zu verbringen. 

Kinder dürfen erst ab einem Alter von sechs Jahren mitgenommen werden. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder dürfen an der Fahrt nur als Beifahrer teilnehmen. Kinder können nicht auf dem Schoß mitgenommen werden und es gibt keine Kindersitze für den Oldtimer-Traktor. Eltern haften für ihre Kinder.

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

Der Sitzplatz / die Sitzplätze auf den Kotflügeln dürfen jeweils mit maximal 80 kg belastet werden. Der Fahrer sollte eine Mindestgröße von 1,60 m aufweisen und eine Masse von 100 kg nicht überschreiten. Ebenso darf das Gesamtgewicht des Oldtimer-Traktors nicht überschritten werden. Auf dem Oldtimer-Traktor dürfen neben dem Fahrer höchstens zwei weitere Personen mitfahren. Während der Fahrt darf auf dem Oldtimer-Traktor nicht gestanden werden (auch nicht auf der Ackerschiene).

10. Haftung

Mit der Übernahme des Oldtimer-Traktors sichert der Mieter zu, diesen frei von Mängeln oder Schäden übernommen zu haben. Der Mieter trägt das Risiko der Nutzung des Oldtimer-Traktors. 

Der Oldtimer-Traktor ist ein Nutzfahrzeug und hat offenliegende Schmierstellen. Für Verschmutzungen an der Kleidung des Mieters und seinen Beifahrern haftet der Vermieter nicht. 

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Mietvertrags beeinflussen die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen bzw. des übrigen Vertragsinhaltes nicht. 

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